Arbeitsrecht 12. 2020
Veröffentlicht in Arbeitsrecht 2020 · 6 März 2021
Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg
Urteil vom 4.12.2020, 12 Sa 61/20 – veröffentlicht am 17.02.2020
Gleichlautend 12 Sa 63/20 und 12 Sa 71/20
Schlagworte/Normen:
Zuschläge für Nachtarbeit
Leitsätze:
1. Die unterschiedlichen Nachtarbeitszuschläge des Manteltarifvertrags für die obst- und gemüseverarbeitende Industrie in Baden-Württemberg verstoßen nicht gegen den allgemeinen Gleichheitssatz (Art.3 Abs. 1 GG).
2. Die Tarifparteien können Nachtarbeitszuschläge im Rahmen der Tarifautonomie grundsätzlich auch deshalb unterschiedlich gestalten, um die präventive Wirkung der Nachtarbeitszuschläge gezielt und effektiv einzusetzen.
2. Die Tarifparteien können Nachtarbeitszuschläge im Rahmen der Tarifautonomie grundsätzlich auch deshalb unterschiedlich gestalten, um die präventive Wirkung der Nachtarbeitszuschläge gezielt und effektiv einzusetzen.
Siehe: