Arbeitsrecht 12-2020
Veröffentlicht in Arbeitsrecht 2020 · 6 März 2021
Landesarbeitsgericht Köln
Beschluss vom 7.12.2020 - 2 Ta 195/20
Schlagworte/Normen:
Gegenstandswert Herabsetzung der Arbeitszeit, Teilzeitanspruch
Leitsätze:
Der Anspruch auf Herabsetzung der Arbeitszeit ist in seinen Auswirkungen eher einer Änderungskündigungsklage als einem Weiterbeschäftigungsanspruch näher. Die Festsetzung von 3 Bruttomonatsgehältern stellt damit eine angemessene Bewertung dar.
Siehe: