Philosophie
Unsere Philosophie ist, Sie kompetent und effizient zu beraten und zu vertreten. Sofern keine Gebührenvereinbarung geschlossen wird, arbeiten wir nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Abgerechnet wird nach sogenannten Streitwerten oder Gegenstandswerten. Diese beinhalten das wirtschaftliche Interesse des Rechtssuchenden. Diese sind nicht immer sofort zu erfassen; können aber im Laufe des Verfahrens mitgeteilt werden.
Wir können nicht Alles, empfehlen aber gerne kompetente Kolleginnen und Kollegen.