Arbeitsrecht 12. 2020

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Arbeitsrecht 12. 2020

Claudia Koyka | Fachanwältin für Arbeitsrecht und Familienrecht
Veröffentlicht in Arbeitsrecht 2020 · 6 März 2021
Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg
 
Urteil vom 4.12.2020, 12 Sa 61/20 – veröffentlicht am 17.02.2020

 
Gleichlautend 12 Sa 63/20 und 12 Sa 71/20

 
 
Schlagworte/Normen:
 
 
Zuschläge für Nachtarbeit

 
 
Leitsätze:
 
 
1. Die unterschiedlichen Nachtarbeitszuschläge des Manteltarifvertrags für die obst- und gemüseverarbeitende Industrie in Baden-Württemberg verstoßen nicht gegen den allgemeinen Gleichheitssatz (Art.3 Abs. 1 GG).

2. Die Tarifparteien können Nachtarbeitszuschläge im Rahmen der Tarifautonomie grundsätzlich auch deshalb unterschiedlich gestalten, um die präventive Wirkung der Nachtarbeitszuschläge gezielt und effektiv einzusetzen.

 
 
Siehe:
 
   


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