Das Sozialrecht zählt zum sogenannten öffentlichen Recht. Es umfasst alle Rechtsnormen, die der Absicherung sozialer Risiken, wie insbesondere Krankheit, Arbeits- und Einkommenslosigkeit, Alter, Pflegebedürftigkeit, etc. dienen. Das Sozialrecht umfasst im Kern alleine 12 Bücher, die neben ALG I und ALG II die gesetzliche Krankenversicherung umfassen, die gesetzliche Rentenversicherung, die gesetzliche Pflegeversicherung, usw.
Wir beraten und vertreten Sie außergerichtlich und gerichtlich unter anderem in folgenden Bereichen:
- Grad der Behinderung
- Erwerbsunfähigkeit
- Berufskrankheit
- Wegeunfall
- Erwerbsminderung und Erwerbsunfähigkeit
- Ansprüche auf ALG I und ALG II (Hartz-IV)
- WBVG
- Pflegeversicherung
Wir vertreten Sie als Privatperson als auch als Träger bzw. Leitung von ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen.
Ist Ihr Problemkreis nicht benannt, sprechen Sie uns an.