öfftl. Dienstrecht - Claudia Koyka | Fachanwältin für Arbeitsrecht und Familienrecht

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Zum öffentlichen Dienst zählen alle Personen, die im Dienst einer juristischen Person des öffentlichen Rechts stehen, also die Bediensteten von Bund, Ländern, Gemeinden und Körperschaften, Anstalten sowie Stiftungen des öffentlichen Rechts.

Die Angehörigen des öffentlichen Dienstes untergliedern sich in Beamte, Angestellte und Arbeiter, für die jeweils ein unterschiedliches Rechtsregime gilt.
Für die Beamten gilt das Beamtenrecht, für Angestellte und Arbeiter, die tarifvertraglichen Regelungen auf Bundes- und Landes- bzw. kommunaler Ebene (TVöD, TVL, VKA).
Die Beamten stehen in einem hoheitlich begründeten öffentlich rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis zu ihrem Dienstherrn, auf welches die besonderen Vorschriften des Beamtenrechts Anwendung finden.
Angestellte und Arbeiter stehen hingegen in einem privatrechtlichen Arbeitsverhältnis zur öffentlichen Hand als ihrem Arbeitgeber. Grundsätzlich unterliegen sie damit wie Privatarbeitnehmer dem gesetzlichen Arbeitsrecht.
Für Angestellte und Arbeiter des öffentlichen Dienstes ist der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten eröffnet. Bei Rechtsstreitigkeiten zwischen Beamten und ihrem Dienstherrn ist der Verwaltungsrechtsweg eröffnet.
Typische Problemfelder im Bereich des öffentlichen Dienstrechtes sind:
-        Eingruppierung und Einstufung
-        Die leistungsorientierte Bezahlung (LOB)
-        Fragen der Personalratstätigkeit
-        Tarifrecht
-        Urlaub und Verfall
Sprechen Sie uns an, sollte Ihr Problemkreis nicht benannt sein.
ADRESSE
Rechtsanwältin Claudia Koyka
An der Synagoge 3 – 5
50226 Frechen
Telefon: 02234-99330-40
Telefax: 02234-99330-44
© Claudia Koyka 2021

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