Das Familienrecht als auch das
Erbrecht sind jeweils Teilgebiete des sogenannten Zivilrechts. Das
Familienrecht regelt die Rechtsverhältnisse der durch Ehe, Lebenspartnerschaft,
Familie und Verwandtschaft miteinander verbundener Personen.
Das Erbrecht regelt die Umsetzung
der gesetzlichen oder testamentarischen Erbfolge nach dem Tod einer Person.
Wir beraten und vertreten Sie
außergerichtlich und gerichtlich in allen familienrechtlichen und
erbrechtlichen Angelegenheiten, wie z. B.:
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Kindesunterhalt
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Umgang
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Trennungsunterhalt und nachehelicher Unterhalt
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Vermögensauseinandersetzung
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Zugewinn
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Scheidung
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Auseinandersetzung der Lebenspartnerschaft,
welche Ansprüche bestehen?
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Gesetzliche Erbfolge
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Testamentarische Regelungen
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Pflichtteil und Ergänzungspflichtteil
Sollte Ihr Problemkreis nicht
erfasst sein, sprechen Sie uns an.