Das Arbeitsrecht zählt zum
Zivilrecht und regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitnehmern und
Arbeitgebern sowie zwischen Arbeitnehmerkollektiven (Gewerkschaften, Betriebsvertretungen)
und ihren Verhandlungspartnern auf der Arbeitgeberseite.
Wir vertreten Sie als Arbeitnehmer
und Arbeitgeber außergerichtlich sowie vor Gericht. Unsere Tätigkeit erstreckt
sich auf alle in Betracht kommenden Sachverhalte, wie insbesondere
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Gestaltung und Überprüfung von Arbeitsverträgen
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Ausspruch der Kündigung
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Kündigungsschutzklage
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Abfindung
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Aufhebungsverträge
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Befristung von Arbeitsverhältnissen
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Arbeitszeugnis
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Vergütung
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Urlaubsanspruch
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Betriebliche Altersversorgung
Sprechen Sie uns an, sollte Ihr
Problemkreis nicht benannt sein.